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Das Landgericht Saarbrücken hat mit einem Urteil vom 30.01.2019 (Aktenzeichen: 12 O 249/19) die Volkswagen AG im Zuge des sogenannten "Dieselskandals" nunmehr auch zur Rücknahme eines betroffenen Fahrzeuges der Marke Seat verurteilt. Nachdem Herr Rechtsanwalt Denig in anderen Verfahren bereits eine Verurteilung zur Rücknahme von Fahrzeugen der Marke Volkswagen, Audi und Skoda erreichen konnte, hat das Landgericht in seinem vorgenannten Urteil nochmals verdeutlicht, dass VW, unabhängig davon, über welche Konzernmarke Fahrzeuge mit den Motoren der Baureihe EA 189 verkauft wurden, eine Verpflichtung zum Schadensersatz in Form der Rücknahme vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeuge trifft.