Zuständig: RA Denig
Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich, gerichtlich und schiedsgerichtlich auf allen Gebieten des privaten und öffentlichen Baurechts, z.B.:
- Überprüfung und Gestaltung von Bauverträgen nach dem BGB oder nach der VOB/B für Bauherren und Bauunternehmer
- Sicherung bauvertraglicher Ansprüche, z.B. durch Einleitung selbständiger Beweisverfahren und Vermittlung von Privatgutachten
- Durchsetzung von Mängelgewährleistungsansprüchen des Bauherren nach BGB und VOB/B gegen Bauunternehmer, Architekten und Sonderfachleute (Nacherfüllung, Schadensersatz, Minderung, Rücktritt etc.) und damit einhergehenden Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechten
- Abwehr unberechtigter Werklohnansprüche (Mehr-, Minderleistungen, Leistungsänderungen, zusätzliche Leistungen)
- Beratung und Vertretung des Bauunternehmers in Fragen der Forderungssicherung / Vergütung und des Umfangs von Werklohnansprüchen / Gewährleistung
- Beratung und Vertretung des Architekten/Sonderfachmanns
- in Fragen der Voraussetzungen und Durchsetzung von Honorarforderungen nach HOAI
- in Fragen der Gewährleistung