Zuständig: RA JR Gebhardt / RA Hoffmann / RAin Lippermann
Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich gerichtlich auf allen Gebieten des Verkehrsrechts, wie etwa in der Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall oder wenn gegen Sie straf- oder bußgeldrechtlich wegen eines Verkehrsverstoßes ermittelt wird.
Dies beinhaltet u.a.:
- Geltendmachung von Sach- und Personenschäden nach einem Verkehrsunfall, wobei bei bestehender Haftung des Unfallgegners dessen Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Rechtsanwaltes tragen muss, wie
- Fahrzeugschaden, Sachverständigenkosten, Wertminderung, Mietwagen/Nutzungsausfall, Abschleppkosten etc, Schmerzensgeld, Verdienstausfallschaden, Haushaltsführungsschaden
- Vertretung in Verkehrsstrafsachen wie Fahren unter Alkohol/Drogen, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Nötigung im Straßenverkehr, fahrlässige Körperverletzung etc.
- Vertretung in Ordnungswidrigkeiten-/Bußgeldverfahren wie Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsunterschreitung, Rotlichtverstöße oder Vorfahrtsverletzung etc.
- Beratung bezüglich Führerscheinentzug/Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
- Streitigkeiten mit Ihrer Kaskoversicherung, etwa bei Wildschaden