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Zuständig: RA JR Gebhardt / RA Hoffmann / RAin Lippermann

Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich gerichtlich auf allen Gebieten des Verkehrsrechts, wie etwa in der Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall oder wenn gegen Sie straf- oder bußgeldrechtlich wegen eines Verkehrsverstoßes ermittelt wird.

Dies beinhaltet u.a.:

  • Geltendmachung von Sach- und Personenschäden nach einem Verkehrsunfall, wobei bei bestehender Haftung des Unfallgegners dessen Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Rechtsanwaltes tragen muss, wie 
    • Fahrzeugschaden, Sachverständigenkosten, Wertminderung, Mietwagen/Nutzungsausfall, Abschleppkosten etc, Schmerzensgeld, Verdienstausfallschaden, Haushaltsführungsschaden
  • Vertretung in Verkehrsstrafsachen wie Fahren unter Alkohol/Drogen, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Nötigung im Straßenverkehr, fahrlässige Körperverletzung etc.
  • Vertretung in Ordnungswidrigkeiten-/Bußgeldverfahren wie Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsunterschreitung, Rotlichtverstöße oder Vorfahrtsverletzung etc.
  • Beratung bezüglich Führerscheinentzug/Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
  • Streitigkeiten mit Ihrer Kaskoversicherung, etwa bei Wildschaden